Aufruf zur Aufrechterhaltung der Klage bei der IAO gegen gewerkschaftsfeindliche Entlassungen

Bitte lassen Sie diesen Aufruf unterschreiben. Bei der Übergabe am 5. Juni 2026 laden wir Sie ein uns zu begleiten. Save this article in PDF

Tuesday 26 May 2026 — Latest update Wednesday 27 May 2026

Liebe Gewerkschaftskolleginnen und -kollegen und Freunde,

Mehr als 400 von euch haben den Aufruf „Hände weg von der Beschwerde bei der IAO!“ mitunterzeichnet (siehe hier). Dieser Aufruf richtet sich an den Schweizerischen Gewerkschaftsbund, an Travail Suisse und an unsere Gewerkschaftsorganisationen, damit sie sich gegen die Einstellung dieser Beschwerde wehren, die ein entscheidender Hebel für eine echte Verbesserung des Kündigungsschutzes für Gewerkschaftsaktivisten ist. Obwohl die Beschwerde bereits 2003 eingereicht wurde, hat sie den Bundesrat zum Handeln bewegt. Die 2019 eingeleitete Mediation führte zu einem Vorschlag für eine 14. Massnahme zum Lohnschutz im Rahmen der Bilateralen III. Diese 14. Massnahme ist jedoch unzureichend.

Im Mai 2025 hatte Guy Parmelin diese 14. Massnahme an die Rücknahme der Beschwerde des SGB geknüpft. Seitdem hat die Gruppe zur Verteidigung der Gewerkschaftsrechte, die den Aufruf lanciert hatte, erfahren, dass der SGB die Beschwerde zwar nicht zurückziehen, sich aber einer möglichen Einstellung des Verfahrens durch die IAO nicht widersetzen werde. Dies würde bedeuten, zu akzeptieren, dass die Schweiz die Gewerkschaftsrechte nach wie vor nicht achtet, indem sie insbesondere den vom IAO-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit empfohlenen Grundsatz der Wiedereinstellung eines entlassenen Gewerkschaftsvertreters ablehnt. In der dem Parlament im März 2026 vorgelegten Fassung wurde die Möglichkeit für einen Richter, eine missbräuchliche Kündigung aufzuheben, gestrichen; die neuen Schutzmassnahmen gelten nur für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und decken nicht alle betroffenen Arbeitnehmer ab, wie beispielsweise die Gewerkschaftsvertreter im Unternehmen.

Wir haben Kontakt mit der Präsidentschaft des SGB aufgenommen, um sie über die Forderungen des Aufrufs zu informieren und darum zu bitten, diesen anlässlich der Delegiertenversammlung (DV) des SGB am kommenden 5. Juni vortragen zu dürfen. Eine Delegation unserer Gruppe traf sich kürzlich mit Pierre-Yves Maillard, dem Präsidenten des SGB. Bei diesem Gespräch wurde vereinbart, dass wir ihm den Aufruf vor der DV übergeben dürfen. Wir werden dort jedoch nicht das Wort ergreifen können.

Damit wir noch zahlreicher für die Forderung nach Aufrechterhaltung der Beschwerde bei der IAO eintreten können, damit wirksame Massnahmen zum Schutz aller engagierten Gewerkschaftsaktivist*innen an ihrem Arbeitsplatz geschaffen werden, laden wir Sie ein, den Aufruf in Ihrem Umfeld und in Ihren Gewerkschaftsgremien zu verbreiten und unterschreiben zu lassen, wenn möglich bis zum 5. Juni. Es ist auch möglich, den Aufruf online zu unterzeichnen: Unterschriftenformular für den Aufruf

Wir laden Sie zudem ein, an der Übergabe der Unterschriften an die Präsidentschaft des SGB am kommenden 5. Juni teilzunehmen. Treffpunkt: Freitag, 5. Juni, um 8.45 Uhr vor dem Zentralsekretariat der Unia, Weltpoststrasse 20 in Bern. Tram 8 Richtung Saali, Arrêt Egghölzli).

Bitte teilt uns mit, ob eine von euch als Delegierte an der Versammlung teilnimmt.

Wir danken euch im Voraus für die Weiterleitung des Aufrufs und des Links zur Unterschriftensammlung und senden euch unsere kämpferischen und solidarischen Grüsse,

Für die Gruppe zur Verteidigung der Gewerkschaftsrechte:

Sylviane, Ricardo, Bruno, Marco

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