Unterschriftenformular für den Aufruf Enregistrer au format PDF

Aufruf „FINGER WEG VON DER KLAGE BEI DER IAO !“
Vendredi 30 janvier 2026 — Dernier ajout mardi 2 juin 2026

Zusammenfassung der Lage : Am 14. Mai 2003 reichte der Schweizerische Gewerkschaftsbund eine « Beschwerde » gegen die Schweiz bei der Internationalen Arbeitsorganisation ein, um der Massenentlassung von gewählten Mitgliedern der Personalkommissionen oder der paritätischen Vorsorgeausschüsse sowie von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern entgegenzuwirken, die vor Ort bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern tätig waren, reichte der Schweizerische Gewerkschaftsbund bei der Internationalen Arbeitsorganisation eine „Beschwerde“ gegen die Schweiz ein : Der SGB forderte, dass die Entlassungen von Gewerkschaftsvertreter*innen rückgängig gemacht und nicht nur mit der Zahlung einer Abfindung in Höhe von höchstens sechs (in der Praxis zwei bis drei) Monatslöhnen geahndet werden. Die Beschwerde wurde von der IAO zugelassen : Die Schweizer Regierung wurde aufgefordert, ihre Gesetze zu ändern und einen « angemessenen Schutz vor gewerkschaftsfeindlichen Entlassungen » einzuführen.

Im Mai 2025, vor der Vernehmlassung zum Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU, hatte Bundesrat Guy Parmelin die Aufnahme eines Kündigungsschutzes für Personalvertreter in das Obligationenrecht (14. Massnahme) an die Rücknahme der Beschwerde des SGB geknüpft. Seither hat die Gruppe zur Verteidigung der Gewerkschaftsrechte erfahren, dass der SGB die Beschwerde zwar nicht zurückziehen, sich aber einer allfälligen Einstellung des Verfahrens durch die IAO nicht widersetzen werde. Dies käme einer Anerkennung gleich, dass die Schweiz die Gewerkschaftsrechte nach wie vor nicht achtet, indem sie insbesondere den vom IAO-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit empfohlenen Grundsatz der Wiedereinstellung eines entlassenen Delegierten ablehnt.

Aus diesem Grund hat die „Gruppe zur Verteidigung der Gewerkschaftsrechte“, bestehend aus Aktivist*innen mehrerer Gewerkschaften, einen „AUFRUF“ gegen die Einstellung des Verfahrens gestartet.

Am 13. März 2026 hat der Bundesrat dem Parlament seine endgültige Fassung der « Änderung » des Obligationenrechts (Massnahme 14) vorgelegt und dabei erklärt : « Diese Verbesserung des Kündigungsschutzes im OR ist unter anderem eine Antwort auf verschiedene Empfehlungen der IAO an die Schweiz im Rahmen der Beschwerde des SGB gegen die Schweiz (vgl. Ziff. 2.3.10.3.5). » Das ist jedoch bei weitem nicht der Fall ! Denn in dieser neuen Massnahme 14 a) wurde die Möglichkeit für einen Richter, eine missbräuchliche Kündigung aufzuheben, gestrichen, b) betreffen die « neuen Schutzmassnahmen » nur Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und c) decken sie nicht alle betroffenen Arbeitnehmer ab, wie beispielsweise die Gewerkschaftsvertreter im Unternehmen.

Um die Beschwerde aufrechtzuerhalten, schließen Sie sich bitte dem AUFRUF an, indem Sie das untenstehende Formular ausfüllen. Vielen Dank : die Gruppe zur Verteidigung der Gewerkschaftsrechte.

Vorsichtsmaßnahmen :

  1. Das Geburtsdatum und die Postleitzahl (die nicht veröffentlicht werden) erteilen uns die Erlaubnis, mögliche Doppelungen von Vorname + Nachname zu ermitteln ;
  2. Um eine mögliche Unterdrückung von Daten zu vermeiden, entscheiden Sie sich dafür, in den Übersichtstabellen zunächst den Namen gefolgt von einem Punkt zu veröffentlichen, aber auch den Titel „Veröffentlichte Identität“ mit Vor- und Nachnamen zu vervollständigen.

Si vous voulez expliquer votre signature


Revenir en haut