28/05/2026
Bureau des activités pour les travailleurs (ACTRAV)
Organisation internationale du Travail (OIT)
4 route des Morillons
CH-1211 Genève 22
Fall Nr. 2265 (Schweiz) – Datum der Beschwerde : 14. Mai 2003 und Analyse des Regierungsvorschlags vom 13. März 2026
Sehr geehrter Herr Oliver ROEPKE, mehrere Mitglieder der Groupe de défense des droits syndicaux (Gdds) beobachten seit mehreren Jahren aufmerksam, ob die Gesetze der Schweiz mit dem Übereinkommen Nr. 98 in Einklang gebracht werden.
Die Gdds führt eine Chronologie der bereits unternommenen Schritte
Chronologie der Klage der SGB gegen die Schweiz bei der IAO
und wir haben kürzlich mehrere hundert Unterschriften gesammelt, um den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB), Travail.Suisse und unsere jeweiligen Gewerkschaftsorganisationen aufzufordern, die 2003 eingereichte und 2012 reaktivierte Beschwerde aufrechtzuerhalten, solange die Schweiz die Gewerkschaftsrechte nicht vollständig achtet.
Da wir die im Jahr 2025 verabschiedete Stellungnahme, die im Bericht der Sachverständigenkommission für die Anwendung der Übereinkommen und Empfehlungen für die 114. Tagung (2026) veröffentlicht wurde, mit Interesse gelesen haben,
– weil der Bundesrat dem Parlament am 13. März 2026 eine neue Fassung der Massnahme 14 vorgelegt hat, ohne die Bemerkung der CEARC zu berücksichtigen,
– da der Umfang der geplanten neuen Schutzmaßnahmen nach wie vor sehr begrenzt ist, nur die Hälfte der im Land Beschäftigten davon betroffen wäre und die Gewerkschaftsvertreter in den Unternehmen weiterhin ungeschützt blieben,
möchten wir eine erneute Prüfung der „Bemühungen“ der Schweiz zur Einhaltung der Artikel 1 und 3 des Übereinkommens Nr. 98 zu beschleunigen, indem wir ihr den Text der Massnahme 14 zur Änderung des Obligationenrechts übermitteln, der auf den Seiten 77 bis 80 des Entwurfs des Bundesbeschlusses zur Genehmigung und Umsetzung der Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (Bilaterale III) enthalten ist.
2026-03-13 adminch Arrete federal de mise en œuvre (Bilaterales III) p77 à 80
Da das Parlament bereits darüber berät und voraussichtlich im Herbst eine Mehrheit darüber abstimmen wird, sind wir der Ansicht, dass eine erneute Prüfung und aktuelle Überlegungen sinnvoll sind, bevor das Volk im Laufe des Jahres 2027 darüber entscheidet.
Wäre der Direktor des Büros für Arbeitnehmerfragen (ACTRAV) bereit, zu diesem Zweck eine kleine Delegation unserer Fraktion zu empfangen ? Oder könnte er uns einfach bestätigen, dass er unseren Antrag mit dem oben genannten Gegenstand unverzüglich an die zuständige Stelle weiterleitet – und die Sprecherin der Arbeitnehmerfraktion, Catelene PASSCHIERDE, für die 114. Sitzung darüber informieren ?
In der Hoffnung auf Ihre Antwort grüßen wir Sie kollegial.
für die Gruppe zur Verteidigung der Gewerkschaftsrechte (Gdds)
membre syndicom Vaud
route de Sonzier 31
1822 Chernex
membre SEV-Romandie
rue Varnoz 2
2000 Neuchâtel
membre Arc jurassien syndicom
Fahys 233
2000 Neuchâtel
membre SIT Genève
François Jacquier 18
1225 Chêne-Bourg
membre UNIA Neuchâtel
Avenue Léopold-Robert 12
2300 La Chaux-de-Fonds
membre SEV-TPG
rue du 31-Décembre 5
1207 Genève
membre SSP Vaud
avenue de la Gare 39
2000 Neuchâtel
membre UNIA Ticino e Moesa
Via Capidogno 46A
6802 Monteceneri
membre Genève-La Côte de syndicom
avenue Godefroy 9
1208 Genève
