1. Individueller Überblick über die Unterzeichner
- Vereinfachung des Formulars genehmigt : Die Eindeutigkeit der Unterzeichner wird durch ihre E-Mail-Adresse gewährleistet
- Alles ist bereit für groß angelegte Einladungen zur Unterzeichnung = Jeder führt sein eigenes Versandprotokoll, die Gesamtzahlen werden zur Auswertung des Aufwands anhand der innerhalb von zwei Wochen bestätigten Einträge zusammengefasst
- 31 Online-Unterschriften + 67 handschriftliche Unterschriften erfasst + 124 müssen noch erfasst werden
2. Stand der kollektiven Unterzeichner
- Formelle Unterstützung durch 4 Kollektive, 2 weitere werden erwartet
3. Die 14. Massnahme wurde dem Parlament am 13. März 2026 vom Bundesrat im Rahmen seiner Botschaft zu den Bilateralen III vorgelegt : Sie ist weniger « großzügig » als ihre erste Fassung vom 13. Juni 2025 – die von der Expertenkommission für die Umsetzung der Übereinkommen und Empfehlungen der IAO als nicht wirklich zufriedenstellend angesehen wird = wir müssen eine neue Broschüre im A5-Format mit 4 Seiten und aktualisierten Argumenten herausgeben
4. Wie geht es weiter ?
- Gewerkschaftsinstanzen auf Bundesebene : Berichte und Aufteilung der Kontaktanfragen, Einholung von Terminplänen, satzungsmäßige Anträge, Gesprächsanfragen
- zivilgesellschaftliche Instanzen : Art der Aktivitäten, die bei den nächsten Beratungen entsprechend den Antworten auf unsere Anfragen festgelegt werden
- gesicherte Präsenz bei fünf kantonalen oder regionalen 1.-Mai-Veranstaltungen
5. Verschiedenes
- Aufnahme von 2 neuen Mitgliedern in das Führungsgremium der GVGr
- Einrichtung einer Rubrik zur Erfassung der seit 2003 bekannten Entlassungen von Gewerkschafter*innen = Veröffentlichung und Datierung entsprechend den verfügbaren Unterlagen
- nächste Beratungen am 16. April um 20:00 Uhr
