Aufruf an den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB), Travail.Suisse und unsere Gewerkschaftsorganisationen
Finger weg von der Klage bei der IAO !
Solange die Schweiz die Gewerkschaftsrechte nicht vollständig respektiert !
Jedes Mal, wenn ein-e Gewerkschaftsaktivist-in oder eine Person, die sich für ihre Kollegen einsetzt, entlassen wird, wird die Verteidigung unserer Arbeitsbedingungen zugunsten der Arbeitgeber erheblich geschwächt !
Die vom Bundesrat im Frühjahr 2025 angekündigte Massnahme zum Schutz vor Entlassungen entspricht weder dem Übereinkommen 98 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und auch nicht der Empfehlung des IAO-Ausschusses für Vereinigungsfreiheit, der von der Schweiz verlangt, ihr Gesetz zum Schutz der Gewerkschaftsvertreter anzupassen, indem sie die Nichtigkeit der Entlassung vorsieht, wie sie im Gleichstellungsgesetz existiert.
Diese Massnahme ist die 14. der Begleitmassnahmen, die Teil des neuen Abkommenpakets mit der Europäischen Union (Bilaterale III) sind. Letzeres wird den Lohnschutz schwächen, die öffentlichen Dienstleistungen in Frage stellen und die Rechte ausländischer Arbeitnehmer (also eines Drittels von uns) angreifen.
Der Bundesrat hat angekündigt, dass die 14. Massnahme vom Rückzug der 2003 beim IAO eingereichten Klage des SGB abhängig gemacht wird.
Nach dieser vom Bundesrat angekündigten Schutzmassnahme stellen wir fest, dass :
- Sie keine echte Verbesserung darstellt. Damit dies der Fall ist, muss eine missbräuchliche Kündigung aufgehoben und der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin wieder eingestellt werden.
- Ein echter Schutz muss alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihre Vertreterinnen und Vertreter umfassen, dies ist ein zentraler Bestandteil der Sozialpartnerschaft.
- Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen wird nicht berücksichtigt. Missbräuchliche Kündigungen werden für viele Unternehmen auch weiterhin « vorteilhaft » sein, selbst wenn die Abfindungszahlungen von 6 auf 10 Monatsgehälter erhöht werden. Nimmt man das Gehalt eines Gewerkschaftsvertreters von 5’000 Franken pro Monat, so bedeutet dies heute maximal 30’000 Franken und mit der 14. Massnahme maximal 50’000 Franken. Wenn der Gewerkschaftsvertreter beispielsweise eine Lohnerhöhung oder eine andere Verbesserung für alle seine Kollegen erreicht, kostet dies den Arbeitgeber viel mehr.
- Da eine Wiedereinstellung nicht möglich sein wird, werden die Arbeitgeber weiterhin einen absolut strategischen Vorteil genießen, während die Rücknahme der Klage bei der IAO die Arbeitnehmer entwaffnen wird. Es wird keine Druckmittel mehr geben, und schlimmer noch, Missbrauch und Straffreiheit werden zur Normalität werden.
- Aufgrund der Klage wurde die Schweiz 2019 zusammen mit Ländern wie Weißrussland auf die schwarze Liste der IAO für Länder gesetzt, die gegen die Übereinkommen über Gewerkschaftsrechte verstoßen. Sie wurde erst von dieser Liste gestrichen, als sich der Bundesrat zu einer Mediation zwischen den Sozialpartnern verpflichtete. Da keine Einigung mit den Arbeitgebern erzielt werden konnte, beschloss der Bundesrat selbst die 14. Massnahme, die die Arbeitgeber von der Verpflichtung befreit, dem Opfer des Missbrauchs vollständigen Wiedergutmachung zu leisten, indem sie seine früheren Rechte wiederherstellen.
- Es gibt keine echte Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn sie nicht mit gewerkschaftlichen und sozialen Rechten einhergeht. Andernfalls werden die Abkommen mit der EU reaktionäre und fremdenfeindliche Kräfte stärken, wie die Abstimmung vom Februar 2014 gezeigt hat.
Angesichts der Inkonsequenz dieser Massnahme und der darauf folgenden Rücknahme oder Einstellung der Klage eröffnet sich die Aussicht auf ein für die Gewerkschaften noch ungünstigeres Kräfteverhältnis. Das wäre nach 20 Jahren Verfahren vor der IAO ein grosser Rückschritt !
Die Klage ist für den Schutz der Gewrkschaftsfreiheit unerlässlich. Mit der Unterzeichnung dieses Aufrufs fordern wir den SGB, Travail.Suisse und unsere Organisationen auf, sich gegen die Einstellung der Klage bei der IAO zu wehren und für deren Aufrechterhaltung zu kämpfen, bis das Übereinkommen 98 eingehalten wird !

