Genève, le 13 mars 2026
Pierre-Yves Maillard Président
Monbijoustrasse 61
3007 Berne
Antrag auf Aufrechterhaltung der Beschwerde gegen die Schweiz bei der IAO
Liebe Genossin, lieber Genosse,
Wie Sie sicherlich wissen, hat die SIT am 15. November ihren 20. Kongress zum Thema „Kämpfen für neue Rechte, neue Rechte für den Kampf“ abgehalten. Bei dieser Gelegenheit haben sich die Delegierten erneut mit der wichtigen Frage der notwendigen Stärkung des Schutzes vor gewerkschaftsfeindlichen Entlassungen befasst. Sie haben sich dabei mit dem Ergebnis der dreiseitigen Gespräche zu diesem Thema im Zusammenhang mit den Bilateralen 3 auseinandergesetzt und die sehr kritische Position verabschiedet, die wir Ihnen im Folgenden darlegen.
Der Geltungsbereich schliesst sehr viele Gewerkschaftsdelegierte aus : Er beschränkt sich auf gewählte Arbeitnehmervertreter*innen (die Mehrheit der Gewerkschaftsaktivist*innen ist nicht gewählt, und nicht alle Gewerkschaften sind in CoPe organisiert, was nur eine von vielen Formen der gewerkschaftlichen Organisation ist), auf Mitglieder eines Vorsorgeorgans (sehr geringe Anzahl) und auf Mitglieder der nationalen Branchenausschüsse von allgemeinverbindlichen GAV ! Dies schliesst sehr viele Sektoren aus, insbesondere all jene, in denen der Schutz kantonal geregelt ist, durch Musterverträge (wie in der Hauswirtschaft) oder, schlimmer noch, gar nicht geregelt ist, wie im Verkauf und in anderen prekären Sektoren.
Im Übrigen gilt diese Massnahme nur für Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten, was etwa 2 % aller in der Schweiz ansässigen Unternehmen entspricht. Dabei ist bekannt, dass die meisten schwerwiegenden Probleme in kleinen Unternehmen auftreten, wo die gewerkschaftliche Vertretung nach wie vor ebenso wenig geschützt ist wie zuvor.
Die Massnahme verpflichtet lediglich dazu, während einer Frist von zwei Monaten nach einer Lösung zu suchen, um eine Kündigung zu vermeiden ; im Falle eines Scheiterns und einer Kündigung muss nach wie vor ein Verfahren vor Gericht eingeleitet werden, und in diesem Fall kann die Abfindung auf maximal 10 Monate statt der derzeitigen Höchstgrenze von 6 Monaten erhöht werden. Die Kündigung gilt nicht als nichtig, wenn die Maßnahme nicht eingehalten wird. Diese Maßnahmen sind offensichtlich nicht abschreckend genug, um eine Wirkung zu erzielen.
Somit bleibt der Fortschritt weit hinter den legitimen Erwartungen der Gewerkschaftsbewegung hinsichtlich des Kündigungsschutzes zurück, insbesondere was die Aufhebung einer gewerkschaftsfeindlichen Kündigung und das Recht auf Wiedereinstellung betrifft. Man kann auch sagen, dass sie das Problem des im Land herrschenden gewerkschaftsfeindlichen Drucks keineswegs lösen wird.
Daher fordert unsere Gewerkschaft nachdrücklich, die vom SGB bei der IAO eingereichte Beschwerde gegen die Schweiz wegen Verstosses gegen das Übereinkommen Nr. 98 zum Schutz von Gewerkschaftsvertreter*innen nicht zurückzuziehen. Diese Klage ist eines der wenigen Mittel, über die die Gewerkschaftsbewegung verfügt, um zu versuchen, die Situation in einem Land zu verbessern, das auf dem Rücken ausgebeuteter Arbeitnehmer*innen prosperiert, auch in rechtsfreien Räumen.
Wir möchten betonen, dass unsere Gewerkschaft von der Notwendigkeit der bilateralen Abkommen im Interesse der Arbeitnehmenden überzeugt ist, insbesondere dank der Aufenthaltsbewilligungen, die sie Personen aus der Europäischen Union gewähren, und dank der flankierenden Massnahmen, auch wenn diese noch hinter den Massnahmen zurückbleiben, die ergriffen werden müssten, um wirklich alle Arbeitnehmenden vor den Risiken des Dumpings zu schützen. Wir sehen jedoch ein grosses Risiko der Spaltung der Arbeitnehmenden darin, den Hebel der Beschwerde bei der IAO unnötig zu verspielen, was nur den Positionen der SVP in die Hände spielen wird, die der gesamten Gewerkschaftsbewegung feindlich gegenübersteht. Die Verknüpfung zwischen der Annahme des Abkommens und der Rücknahme der Beschwerde ist eine Erpressung seitens der Regierung und der Arbeitgeber, die einer Verhandlung, die diesen Namen verdient, unwürdig ist, und man darf sich nicht auf dieses Spiel einlassen.
Ainsi, notre syndicat se joint à celles et ceux qui demandent le maintien de cette plainte auprès de l’OIT, le faible résultat des négociations sur le sujet ne justifiant pas son retrait.
Considérant par ailleurs la décision du Congrès 2022 de l’USS de travailler au lancement d’une initiative populaire fédérale sur le sujet, et compte-tenu de l’opposition manifeste du patronat et du Conseil fédéral à accepter un réel renforcement de la protection contre les licenciements antisyndicaux, nous sommes d’avis que cette décision doit être mise en œuvre sans plus attendre. Dans cette attente, nous vous adressons, cher camarade, nos syndicales salutations.
Davide De Filippo, co-secrétaire général
Jean-Luc Ferrière, co-secrétaire général

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