28/05/2026
Madame Edith SIEGENTHALER
Directrice et responsable politique sociale
Hopfenweg 21
Postfach
3001 Bern
Anfrage für ein Interview zum Thema Gewerkschaftsrechte
Sehr geehrte Frau Direktorin von Travail.Suisse,
wir wissen, dass Ihr Gewerkschaftsdachverband – der zweitgrösste des Landes – in mehreren übergreifenden Fragen der Wirtschaft oder der allgemeinen Politik eng mit dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund zusammenarbeitet. Wir wissen auch, dass Ihre Organisation in der Gruppe der Schweizer Arbeitnehmer vertreten ist, die an den Gremien der Internationalen Arbeitsorganisation mitwirkt.
Da wir diese Eigenschaften Ihrer Organisation kennen, haben wir Travail.Suisse auch in dem Anfang Januar 2026 veröffentlichten Aufruf « Hände weg von der Beschwerde bei der IAO ! Solange die Schweiz die Gewerkschaftsrechte nicht uneingeschränkt achtet ! » erwähnt.
Bis heute hat unsere Initiative 436 Unterstützungsunterschriften gesammelt – darunter einige von Personen, die Gewerkschaften angehören, die Mitglieder von Travail.Suisse sind – und wir würden uns freuen, wenn Sie eine Delegation unserer Gruppe empfangen würden, um Ihnen die Kopien zu überreichen.
Konkret bitten wir Sie, ein Treffen mit einer Delegation Ihrer Gremien zu organisieren, damit wir :
a) ihr die Forderungen des beigefügten Aufrufs vorlegen können ;
b) sie über unsere Überlegungen zu einem angemessenen Schutz vor gewerkschaftsfeindlichen Entlassungen informieren können ;
c) die strategischen Perspektiven dieses Gewerkschaftsdachverbands in diesem Bereich kennen.
Im Mai 2025, vor der Vernehmlassung zum Paket « Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU », hatte Bundesrat Guy Parmelin die Einführung eines « Kündigungsschutzes im Obligationenrecht für Personalvertreter » (14. Massnahme) an die Rücknahme der Beschwerde des SGB geknüpft. Seither hat die Gruppe zur Verteidigung der Gewerkschaftsrechte erfahren, dass der SGB die Beschwerde zwar nicht zurückziehen, sich aber einer allfälligen Einstellung des Verfahrens durch die IAO nicht widersetzen werde. Dies käme einer Anerkennung gleich, dass die Schweiz die Gewerkschaftsrechte nach wie vor nicht achtet, indem sie insbesondere den vom IAO-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit empfohlenen Grundsatz der Wiedereinstellung eines entlassenen Delegierten ablehnt.
Chronologie der Klage der SGB gegen die Schweiz bei der IAO
Am 13. März 2026 hat der Bundesrat dem Parlament seinen endgültigen Entwurf zur Änderung des Obligationenrechts (Massnahme 14) vorgelegt und dabei erklärt : « Diese Verbesserung des Kündigungsschutzes im OR ist unter anderem eine Antwort auf verschiedene Empfehlungen der IAO an die Schweiz im Rahmen der Beschwerde des SGB gegen die Schweiz (vgl. Ziff. 2.3.10.3.5). » Dabei wurde a) die Möglichkeit für einen Richter, eine missbräuchliche Kündigung aufzuheben, gestrichen, b) betreffen die « neuen Schutzmassnahmen » nur Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und c) decken sie nicht alle betroffenen Arbeitnehmer ab, wie beispielsweise die Gewerkschaftsvertreter im Unternehmen.
die Massnahme vom 14. Juni 2025 in ihrer Fassung vom März 2026
Für uns, Mitglieder verschiedener Gewerkschaften, die wir manchmal selbst Opfer oder Angehörige von Opfern gewerkschaftsfeindlicher Entlassungen sind, ist es unvorstellbar, dass ein so wirkungsvolles Instrument wie diese Beschwerde, die die Schweiz dazu verpflichtet, ihre Gesetzgebung mit dem Übereinkommen 98 der IAO in Einklang zu bringen, aufgegeben wird : Dies würde bedeuten, den Arbeitgebern noch jahrzehntelang freie Hand zu lassen.
Es ist gut zu wissen, dass uns der Präsident des SGB, Pierre-Yves MAILLARD, nach einem Gespräch – ähnlich dem, um das wir Sie bitten – angeboten hat, ihm unseren Aufruf und die Kopien der Unterschriften, die ihn unterstützen, zu Beginn der nächsten SGB-Delegiertenversammlung am 5. Juni 2026 zu übergeben.
An diesem Tag könnten wir am Nachmittag in Bern Ihre Räumlichkeiten aufsuchen oder, falls Sie dies bevorzugen, einen „neutralen“ Ort Ihrer Wahl.
Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freuen uns auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Sylviane HERRANZ
route de Sonzier 31
1822 Chernex
Andréas SCHWEIZER
François Jacquier 18
1225 Chêne-Bourg
Claude André REYMOND
avenue Godefroy 9
1208 Genève
